AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Track Elite

 

1.Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die in den nachfolgenden Regelungen beschriebenen Leistungen, die zwischen der

Track Elite

Inhaber Kneidinger Marco

Mairau 5

94107 Untergriesbach

Deutschland

und

unseren Kunden

über die Webseite www.track-elite.de geschlossen werden.

(2) Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Wir erkennen abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

 

2.Leistungsbeschreibung

(1) Der Vertragsinhalt und die entsprechenden Leistungen gehen aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für die detaillierte Dauer sowie aus der Auftragsbestätigung/Rechnung hervor.

(2) Track Elite stellt keine Motorsportgeräte zur Verfügung und bietet insbesondere auch keine technischen Dienstleistungen oder Abnahmen an.

3.Rücktrittsrecht von Track Elite

(1) Im Falle höherer Gewalt, des Nichterreichens der ausgeschriebenen und in der Buchungsbestätigung angegebenen Mindestanzahl an Teilnehmern oder der Absage durch den Betreiber der Rennstrecke behält sich Track Elite das Recht vor, vom bestehenden Vertrag zurückzutreten. Ein weiteres Rücktrittsrecht besteht in den Fällen der nicht rechtzeitigen Rechnungsbezahlung durch den Kunden gemäß Ziff. 5 dieser AGBs.

(2) Track Elite übernimmt keine Verantwortung für Einbußen der Fahrzeit durch entsprechende Vorfälle, erschwerende Umstände, Schäden am Fahrzeug oder schlechte Wetterbedingungen. In solchen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung des Nenngeldes.

4.Angebot und Vertragsschluss

Unter dem Punkt „Buchung“ kann der Kunde eine Buchungsanfrage per PDF an Track Elite senden. Innerhalb der nächsten Tage wird geprüft, ob der angefragte Platz noch zur Verfügung steht. Eine Bestätigung (ggf. Absage) wird zusammen mit der Rechnung per E-Mail an den Kunden versendet. Hierdurch kommt der Vertragsschluss entsprechend der Regelung dieser AGBs zustande.

5.Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat den Rechnungsbetrag (die Nenngebühr) innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung von Track Elite zu zahlen. Sofern nur noch ein Zeitabstand von 10 Wochen oder weniger bis zum Event besteht, ist die Rechnung innerhalb von 3 Bankarbeitstagen an Track Elite zu zahlen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

(2) Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, behält sich Track Elite das Recht vor, per Email vom Vertrag zurückzutreten und über den Teilnehmerplatz anderweitig zu verfügen. Für eine zeitige und korrekte Ausführung der Bezahlvorgangs ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Zahlungseingang bei Trackelite. Barzahlungen vor Ort sind nicht möglich.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, sofern er Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) an Track Elite zu bezahlen. Ist der Kunde bei der Buchung unternehmerisch tätig, betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, werden darüber hinaus für jede Mahnung pauschal fünfzehn Euro Mahnauslagen erhoben. Dem Kunden steht es in diesem Falle frei, nachzuweisen, dass Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen sind.

(4) Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nicht, es sei denn, die Forderung des Kunden gegenüber Track Elite ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

6.Widerrufs- / Rücktrittsrechte des Kunden

(1) Aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB besteht bei der Online-Buchung von Veranstaltungen mit fixem Termin kein Widerrufsrecht.

(2) Bei Veranstaltungen ist im Falle einer Terminverlegung auf ein anderes Datum oder bei seitens des Veranstalters oder der Track Elite erklärten Absage von Veranstaltungen ein Rücktritt des Kunden möglich. Im Falle einer Absage oder geänderter Veranstaltungstermine wird der Kunde von Track Elite unverzüglich nach Kenntnis per E-Mail informiert.

(3) Im Falle des berechtigen Rücktritts des Kunden wird Track Elite bis 14 Tage nach dem betreffenden Veranstaltungstermin ohne Berechnung von Stornogebühren dem Kunden etwaig seinerseits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen zurückerstatten.

7.Ersatzfahrer

(1) Kunden wird seitens Track Elite das Recht eingeräumt, einen Ersatzfahrer für die Durchführung der Veranstaltung bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungstermin per E-Mail zu benennen. Track Elite wird dann im Einzelfall prüfen, ob der Ersatzfahrer akzeptiert wird. Im Falle der Akzeptanz wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 50,- € berechnet.

(2) Ein Weiterverkauf der Teilnahmebewilligung zur gebuchten Veranstaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung von Track Elite in Textform zulässig. Bei Zuwiderhandlung verliert die Teilnahmebewilligung ihre Gültigkeit und der Kunde wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Erstattungsanspruch steht dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

(3) Die Benennung eines Ersatzfahrers erhält erst dann Gültigkeit, wenn innerhalb von 2 Werktagen nach Benennen des Ersatzfahrers die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € und etwaig noch ausstehende Nenngebühren beglichen worden sind. Erfolgt diese Zahlung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gilt der Ersatzfahrer als nicht akzeptiert.

8.Obliegenheiten des Teilnehmers während der Veranstaltung

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen von Track Elite wie auch den Anweisungen des Rennstreckenbetreibers sowie der durch diese autorisierten Personen Folge zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, an den Fahrerbesprechungen teilzunehmen. Dies dient der eigenen Sicherheit des Kunden und einem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Die Nichtteilnahme an den Fahrerbesprechungen kann den Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Ermäßigung der Nenngebühr zur Folge haben. Track Elite übernimmt keinerlei Verantwortung für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Anlagen.

(2) Die Allgemeinen Bestimmungen und Hausordnungen des jeweiligen Veranstaltungsortes sind zu beachten. Diese hängen auf der Rennstrecke aus. Während der gesamten Veranstaltung verpflichtet sich der Kunde zu einer Verhaltensweise, die weder ihn selbst noch andere Teilnehmer gefährdet.

(3) Der Konsum von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ist während der Betriebszeiten der Veranstaltung strengstens untersagt. Alkoholkontrollen werden stichprobenartig durch das Streckenpersonal vorgenommen. Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung der geleisteten Nenngebühr besteht in diesem Fall nicht.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die auf Rennstrecken vorgeschrieben Schutzkleidung (unbeschädigter Integralhelm) zu tragen. Track Elite behält sich das Recht vor, den Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion des Nenngeldes von der Veranstaltung auszuschließen sollte dies nicht beachtet werden. Die ebenfalls auf der Homepage hinterlegte Datei „Haftungsausschluss“ ist ebenfalls zwingend zu beachten.

(5) Es wird dringend empfohlen, vor der Teilnahme die Bedingungen der eigenen Unfall- und Haftpflichtversicherung zu überprüfen, da Fahrten auf einer Rennstrecke üblicherweise nicht vom Versicherungsumfang gedeckt sind.

9.Transponder

(1) Auf einigen Rennstrecken können Transponder vom Betreiber geliehen werden, jedoch lediglich zur Phonmessung (keine Zeitmessung). Insofern handelt es sich bei der gebuchten Veranstaltung nicht um ein Training zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

10.Haftung

(1) Der Kunde nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Er haftet für jeglichen durch ihn oder sein Fahrzeug verursachten Schaden, sofern nichts Anderweitiges in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden ist. Track Elite übernimmt keine Gewähr für den Zustand des Rundkurses und deren Einrichtungen.

(2) Der Kunde stimmt zu, dass er auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber Track Elite, dem Rennstreckenbetreiber, den Streckenposten, dem medizinischen Personal, Sponsoren oder jeglichen anderen Vertretern oder Assistenten verzichtet.

(3) Track Elite haftet jedoch nach den gesetzlichen Bedingungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Track Elite oder ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen beruhen. Für andere Schäden haftet Track Elite nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Rechtsgrund – oder aber auf Arglist beruhen.

(4) Abweichend hiervon haftet Track Elite auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betrifft, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den objektiv vorhersehbaren Schaden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Situationen, die durch fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten zustande kommen und zu Verletzungen von Leib und Leben führen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, vor Teilnahme an der Veranstaltung für ausreichenden Versicherungsschutz für sein Fahrzeug zu sorgen. Das von dem Kunden genutzte Rennstrecken-Fahrzeug muss sich in einem guten technischen Zustand befinden. Der Kunde hat hierfür selbst Sorge zu tragen. Track Elite führt keine technischen Abnahmen durch.

11.Bildrechte

(1) Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung von Track Elite erklären der Kunde und seine etwaigen Begleitpersonen ihre Einwilligung gemäß § 22 des Urhebergesetzes, dass jegliche Bildmaterialien, die während der Veranstaltung aufgenommen werden, durch Track Elite zur gewerblichen Nutzung im Rahmen ihrer Internetpräsenz https://www. dannhoff-motorsport.de, ihrer social media-Präsenz und für Flyer, Plakate und Magazine usw. veröffentlicht werden dürfen.

(2) Die Strecken sind gegebenenfalls vom Betreiber videoüberwacht. Diese Aufnahmen werden grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. an Strafverfolgungsbehörden) herausgegeben.

(3) Eine gewerbliche Nutzung von Bildmaterialien durch einen Kunden, welche auf der Veranstaltung gefertigt worden sind, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Track Elite nicht zulässig.

12.Datenschutz

(1) Track Elite erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Es werden dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Teledienstdatenschutzgesetzes beachtet. Ohne Einwilligung des Kunden wird Track Elite Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

(2) Track Elite versichert hiermit, dass Kundendaten nicht an Dritte weitergegeben werden, außer Track Elite wird hierzu gesetzlich verpflichtet oder durch den Kunden hierzu ausdrücklich autorisiert.

(3) Der Kunde hat das Recht, auf Anfrage jederzeit kostenlos eine Auskunft über die von Track Elite verarbeiteten, Sie betreffenden personenbezogenen Daten im Umfang des Art. 15 DSGVO zu erhalten.

(4) Der Kunde hat das Recht, die unverzügliche und kostenlose Berichtigung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten von Track Elite zu verlangen, wenn diese nicht richtig sein sollten (Art. 16 DSGVO).

(5) Der Kunde hat des Weiteren das Recht unverzügliche und kostenlose Löschung („Recht auf Vergessen werden“) der ihn betreffenden personenbezogenen Daten beim Vorliegen der rechtlichen Gründe nach Art. 17 DSGVO zu verlangen. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck -für den sie erhoben wurden- nicht mehr erforderlich sind und der Kunde den Widerruf seiner Einwilligung erklärt hat und wenn keine anderweitige Rechtsgrundlage und vorrangige Gründe (z. B. gesetzliche Verpflichtungen) für die Verarbeitung seiner Daten vorliegen.

(6) Der Kunde hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung beim Vorliegen der Voraussetzungen und nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO kostenlos zu verlangen. Die Einschränkung der Verarbeitung kann insbesondere dann geboten sein, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt. Ferner kann die Einschränkung der Verarbeitung in dem Fall geboten sein, dass die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat und noch nicht feststeht, ob berechtigte Gründe von Track Elite an der Verarbeitung gegenüber den Gründen des Kunden überwiegen.

(7) Der Kunde hat daneben das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Hierbei handelt es sich um das Recht, die ihn betreffenden und Track Elite zur Verfügung stehenden Daten, in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten an einen anderen Verantwortlichen, etwa einen anderen Dienstleister, zu übergeben. Dieses setzt voraus, dass die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder auf einem Vertrag beruht und mittels automatisierter Verfahren erfolgt.

(8) Widerspruchsrecht

Sie haben insbesondere das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die u. a. aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch nach Art. 21 DSGVO einzulegen. Haben Sie Ihr Widerspruchsrecht ausgeübt, werden wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einstellen, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder aber auch für den Fall, dass die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. Zur Geltendmachung Ihres Widerspruchsrechts kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail über konakt@track-elite.de.

(9) Der Kunde hat das Recht, sich bei den für Track Elite zuständigen Aufsichtsbehörden für Datenschutz zu beschweren, wenn der Kunde der Meinung sein sollte, dass die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten durch Track Elite unzulässig ist.

13.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Track Elite ist Passau. Track Elite ist darüber hinaus auch berechtigt, ein anderes, nach ZPO zuständiges Gericht anzurufen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen wirksam.

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